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Biozide

Biozide sichern in vielen Bereichen einen hohen Standard im Gesundheits- und Materialschutz. Als Desinfektionsmittel schützen sie zum Beispiel vor der Übertragung von Krankheiten.

Zur Vermeidung mikrobiell bedingter Risiken beim Betrieb von Luftbefeuchtern wird das Einbringen von Bioziden neben anderen Methoden zur Desinfektion empfohlen. Dabei wird gefordert, dass diese chemischen Desinfektionsmittel nur dann eingesetzt werden sollen, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit in der Anwendungskonzentration nachgewiesen wurde. Darüber hinaus muss das Biozidprodukt sowie dessen biozider Wirkstoff für die entsprechende Anwendung zugelassen sein. Bitte lassen Sie sich dies vom Lieferanten/Hersteller bestätigen. Eine Liste zugelassener Produkte und Wirkstoffe findet sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (siehe "Links zu externen Informationsangeboten").

Biozide haben ein hervorgehobenes Gefährdungspotenzial, da sie gezielt dazu hergestellt werden, lebende Mikroorganismen zu bekämpfen. Angriffspunkte der bioziden Wirkung sind typischerweise die grundlegenden Strukturen und Funktionen der Mikroorganismen, wie die Vervielfältigung der Erbinformation, die Energiegewinnung und -transformation sowie die Signalübertragung zwischen den Zellen. Speziell dafür werden sie entwickelt, in Verkehr gebracht und verwendet.

In den letzten Jahren hat die Vermarktung biozidhaltiger Produkte für den täglichen und häuslichen Gebrauch stark zugenommen. Es ist mittlerweile nachgewiesen, dass sich die Wirkungen von Stoffen aufsummieren können, selbst wenn die Einzelstoffe in einer Konzentration unterhalb ihrer Wirkschwelle vorliegen. Bei der Berechnung der Biozidexposition, insbesondere bei dem Abgleich mit der täglich akzeptablen Aufnahmemenge, bleiben weitere Biozid-Quellen für denselben Wirkstoff aus anderen Anwendungen unbeachtet. Unter ungünstigen Umständen scheint, z. B. bei Desinfektionsmitteln mit sensibilisierender Wirkung, eine Gefährdung der Verbraucher nicht ausgeschlossen zu sein.

Die Risikobewertung der einzelnen Biozidprodukte erfolgt durch die Hersteller. In diese Eigenverantwortung fallen auch toxikologische und ökotoxikologische Bewertungen der Produkte, verbunden mit der Einschätzung eventueller Risiken. Entsprechend den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung müssen potenzielle Gefahren, wie sie bei gebräuchlicher Handhabung und Verwendung auftreten können, auf dem Etikett und Sicherheitsdatenblatt angegeben sein. Für die eingesetzten Biozide liegen vor allem Daten zur akuten Toxizität sowie Informationen über ätzende oder reizende Eigenschaften vor. Sie weisen aber in erster Linie auf Gefahren hin, wie sie beim Umgang mit diesen Substanzen, bei der Herstellung und Verwendung und zur Unfallverhütung von Interesse sind.

Eine ständig andauernde Belastung von Beschäftigten durch Biozide lässt sich anhand dieser Daten nicht toxikologisch bewerten. Eine derartige Belastung muss aber durchaus angenommen werden, wenn Beschäftigte sich in klimatisierten Räumen aufhalten und Produktbestandteile mit dem Luftstrom in die klimatisierten Räume gelangen und dort, wenn auch eventuell nur in geringen Mengen, über längere Zeiträume inhaliert werden. Diese chronische Belastung kann nur anhand von Langzeitinhalationsstudien, Untersuchungen auf mutagene und kanzerogene Wirkungen sowie Angaben über allergisierende bzw. sensibilisierende Eigenschaften bewertet werden. Solche Daten liegen jedoch bisher ebenso wenig vor, wie Untersuchungen zur bioziden Wirksamkeit unter Praxisbedingungen. Produktinformationen zur Wirksamkeit beschränken sich meist auf den Nachweis der Desinfektionswirkung unter Laborbedingungen.

Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Die Biozid-Verordnung (EU) trat am 01.09.2013 in Kraft und regelt seitdem die Zulassung und das Inverkehrbringen von Biozidprodukten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Sinne der Biozid-Verordnung gilt die folgende Definition für:

Wirkstoffe: Bezeichnet einen Stoff oder einen Mikroorganismus, der eine Wirkung auf oder gegen Schadorganismen entfaltet.

Biozidprodukte: Produkte, die durch ihre chemischen oder biologischen Eigenschaften gegen Schadorganismen wirken oder durch Schadorganismen verursachte Störungen verhindern.

Produktarten: Biozide haben eine Vielzahl von Anwendungen. Die zugehörigen Produktarten sind im Anhang V der Biozid-Verordnung gelistet. Es gibt vier Hauptgruppen mit insgesamt 22 Produktarten:

  • Desinfektionsmittel (z. B. Produkte zur Desinfektion von Oberflächen oder Trinkwasser),
  • Schutzmittel (z. B. Holzschutzmittel, Schutzmittel für Beschichtungen oder Baumaterialien, Topfkonservierer),
  • Schädlingsbekämpfungsmittel (z. B. Insektizide, Rodentizide oder auch Repellentien und Lockmittel),
  • sonstige Biozidprodukte (z. B. Antifouling an Wasserfahrzeugen).

 

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