Betrieb und Instandhaltung
Grundsatz: Eine RLT-Anlage darf nicht zur Gefahrenquelle werden, indem durch mangelhaft geplante, unsachgemäß errichtete, fehlerhaft betriebene oder unzulänglich gewartete Anlagen und Geräte Schadstoff-, Bakterien-, Schimmelpilz- oder Lärm-Exposition entsteht.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" müssen RLT-Anlagen - dazu gehören auch Luftbefeuchtungsanlagen - dem Stand der Technik entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden.