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Betrieb und Instandhaltung

Grundsatz: Eine RLT-Anlage darf nicht zur Gefahrenquelle werden, indem durch mangelhaft geplante, unsachgemäß errichtete, fehlerhaft betriebene oder unzulänglich gewartete Anlagen und Geräte Schadstoff-, Bakterien-, Schimmelpilz- oder Lärm-Exposition entsteht.

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" müssen RLT-Anlagen - dazu gehören auch Luftbefeuchtungsanlagen - dem Stand der Technik entsprechen und bestimmungsgemäß betrieben werden.