Glossar
Hier finden Sie anhand von Stichworten und Fachbegriffen Zugang zu spezifischen Informationen rund um die Luftbefeuchtung.
- Bacillus
- Gattung mit grampositiven, aeroben, sporenbildenden stäbchenförmigen Bakterien, die vorwiegend im Erdboden vorkommen, aber auch sehr häufig im Befeuchterwasser und an Wänden von Luftbefeuchtern nachgewiesen werden. Die meisten Arten sind keine Infektionserreger.
- Bakterien
- Sind die kleinsten, einzelligen Mikroorganismen. Sie besitzen z. B. im Vergleich zu Viren eine richtige Zellwand sowie eine Innenstruktur.
- Befeuchterfieber
- Neben der Befeuchterlunge gibt es auch das "Befeuchterfieber". Dieses wird auch "Montagsfieber" genannt, da sie häufig am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende auftritt und mit Fieberschüben verbunden ist.
- Behaglichkeitsbereich
- Der Behaglichkeitsbereich beschreibt Bedingungen, unter denen sich die Mehrheit der Beschäftigten wohlfühlt. Er beschreibt die Klimaanforderungen und Belastungssituationen, die üblicherweise an Innenraumarbeitsplätzen vorliegen sollten, und ist als ein weitgehend thermisch neutraler Bereich anzusehen.
- Betriebsanweisung
- Ist ein Dokument, welches auf die Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen / Biostoffen aber auch mit Maschinen und technischen Anlagen hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll. Sie soll betriebsspezifisch, tätigkeitsbezogen und in verständlicher Form sowie Sprache erstellt werden.
- Bioaerosol
- Als Bioaerosol bezeichnet man die Gesamtheit der Luftinhaltstoffe biologischen Ursprungs. Hierzu können neben Mikroorganismen auch Pollen, Sporen, Fragmente lebender Organismen (z. B. Haare, Federn, Ausscheidungsprodukte, Körperflüssigkeiten) und Luftplankton (z. B. Milben) gehören. Bioaerosole entstehen durch Dispersion der Stoffe in der Luft, zum Beispiel wenn keimbelastetes Wasser in feine Tröpfchen zerstäubt wird. Wegen ihrer geringen Größe (typischerweise 0,1 - 10 Mikrometer) schweben sie in der Luft und können eingeatmet werden.
- Biofilm
- Feuchte Oberflächen und wasserführende Leitungen können von Mikroorganismen besiedelt werden, die durch ihre Stoffwechselprodukte eine eigene netzartige Matrix aufbauen - den Biofilm. An diese Matrix binden sich, in Form von Schichten, weitere organische und anorganische Bestandteile, die wiederum Nahrung für weitere Mikroorganismen sind. Im entstehenden Biofilm sind die Mikroorganismen gegen viele Desinfektionsmittel abgeschirmt.
- Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe)
- Biologische Arbeitsstoffe gemäß der Biostoffverordnung sind Mikroorganismen, die den Menschen durch Infektionen, Toxinbildung, sensibilisiernde oder sonstige gesundheitsschädliche Wirkungen gefährden können. Es handelt sich hauptsächlich um Bakterien, Schimmelpilze, Hefen, Einzeller und Viren.
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, d. h. im weitesten Sinne mit Mikroorganismen/Krankheitserregern. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Tätigkeiten. Diese Verordnung legt zusammen mit dem untergeordneten Regelwerk den "Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe" (TRBA) fest, wie die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchzuführen ist und welche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind.
- Biozid-Produkte
- Enthalten Biozid-Wirkstoffe in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen um bestimmungsgemäß auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abszuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
- Biozid-Wirkstoffe
- Sind Stoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung auf oder gegen Schadorganismen, die zur Verwendung als Wirkstoff in Biozid-Produkten bestimmt sind; als derartige Stoffe gelten auch Mikroorganismen einschließlich Viren oder Pilze mit entsprechender Wirkung und Zweckbestimmung.
- Biozide
- (Lat. = Lebenstöter) Bezeichnung für Substanzen, die in den Stoffwechsel von Organismen bzw. lebenden Zellen eingreifen und diese abtöten. Biozide gehören den unterschiedlichsten Stoffklassen an.
- Biozidverordnung
- Die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ trat am 17.07.2012 in Kraft. Angewendet werden muss die neue Verordnung seit dem 01.09.2013 und hat damit die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) abgelöst.
- Building-Related-Illness (BRI)
- Entspricht einem definierten Krankheitsbild mit eindeutiger Ursache-/Wirkungsbeziehung und wird deshalb unter dem Begriff der gebäudebezogenen Krankheiten zusammengefasst. Es handelt sich hier zumeist um Erkrankungen des allergischen Formenkreises.