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Glossar

Hier finden Sie anhand von Stichworten und Fachbegriffen Zugang zu spezifischen Informationen rund um die Luftbefeuchtung.

 Taschenfilter
Die am meisten verbreitete Bauform ist der Taschenfilter. Der Filter besteht aus 6–12 einzelnen Taschen, die in einem gemeinsamen Rahmen untergebracht sind. Taschenfilter haben eine besonders hohe Staubspeicherfähigkeit und geringe Einbaumaße. Sie sind zwar nicht reinigungsfähig, haben jedoch eine lange Standzeit. In RLT-Anlagen werden überwiegend Taschenfilter eingesetzt.
 Taupunkt
Der Taupunkt, auch Taupunkttemperatur genannt, ist diejenige Temperatur, die bei unverändertem Druck unterschritten werden muss, damit sich Wasserdampf als Tau oder Nebel aus feuchter Luft abscheiden kann. Am Taupunkt beträgt die relative Luftfeuchtigkeit 100 %, die Luft ist mit Wasserdampf gesättigt.
 Technischer Kontrollwert
Ist der Wert, der die Konzentration biologischer Arbeitsstoffe in der Luft für einen bestimmten Arbeitsbereich, ggf. auch für ein bestimmtes Verfahren oder einen bestimmten Anlagentyp festlegt, die grundsätzlich nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Dieser Wert dient der Beurteilung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und wird vom ABAS festgelegt. Er kann als Summenwert oder bezogen auf Mikroorganismengruppen definiert werden. Der TKW ist an die jeweils festgelegte Messstrategie gebunden. (TRBA 405)
 Thermische Behaglichkeit
Die thermische Behaglichkeit ist der Wohlfühlfaktor Nummer Eins. Sie wird von drei Hauptkomponenten beeinflusst:

- durch die Umgebungsbedingungen: Luftfeuchte, Lufttemperatur, Luftgeschwindigkeit, Funktion der Klimaanlage
- durch den Menschen selbst, d. h. durch die Art seiner Bekleidung, seines Aktivitätsgrades, der Aufenthaltsdauer im Raum
- durch den Raum: Temperatur der Fußböden und Wände, Abstrahlung von Wärme oder Kälte von den Umschließungsflächen (z. B. Außenwände, Fensterflächen)
 TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe)
Staatliches Regelwerk zur Umsetzung der Biostoffverordnung u. a.:
TRBA 400 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
TRBA 405 - Anwendung von Messerverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 460 - Einstufung von Pilzen in Risiko-Gruppen
TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
 TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesarbeitsblatt bekannt gegeben.