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Biostoffverordnung (BioStoffV)

Regelt berufsbedingte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, d. h. im weitesten Sinne mit Mikroorganismen/Krankheitserregern. Sie enthält Regelungen zum Schutz der Beschäftigten bei diesen Tätigkeiten. Diese Verordnung legt zusammen mit dem untergeordneten Regelwerk den "Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe" (TRBA) fest, wie die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen durchzuführen ist und welche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind.