Biozidverordnung
Die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten, kurz „Biozid-Verordnung“ trat am 17.07.2012 in Kraft. Angewendet werden muss die neue Verordnung seit dem 01.09.2013 und hat damit die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) abgelöst.