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Außenluftansaugöffnung

Über die Außenluft können Verunreinigungen in die RLT-Anlage eindringen. Deshalb ist die Planung und Anordnung der Außenluftansaugöffnung sorgfältig durchzuführen.

Die Anordnung der Außenluftansaugöffnung direkt über der Erdoberfläche bzw. aus Gruben ist unzulässig, weil dort die Gefahr besteht, dass sich Staub, Ruß, Abgase, Schmutz, Pilze und Bakterien ansammeln, angesaugt werden und in die RLT-Anlage eindringen. Deshalb soll die Ansaugöffnung mindestens 3 Meter über der Erdoberfläche liegen. Flachdächer können ebenfalls verunreinigt sein, deshalb ist auch hier eine Mindesthöhe einzuhalten.

Außenluftansaugöffnung und Fortluftaustrittsöffnung sind so anzuordnen, dass keine Kurzschluss-Strömung (Rezirkulation) entsteht. Der horizontale Mindestabstand zwischen einer Außenluftansaugöffnung zu Luftverunreinigungsquellen wie z. B. Parkplatz, Schornsteinen, Abfallsammelstellen sollte nicht kleiner als 8 Meter sein.

Die Außenluftansaugöffnung muss gefahrlos zugänglich und einfach zu reinigen sein. In längeren Außenluftansaugkanälen ist der Luftfilter in unmittelbarer Nähe der Ansaugöffnung frostsicher zu installieren.

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