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Abnahmeprüfung von RLT-Anlagen

Der Umfang der Abnahmeprüfung installierter RLT-Anlagen sollte bei der Planungsbeauftragung schriftlich vereinbart werden. Grundlage dafür ist die DIN EN 12599 "Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen".

Die Abnahmeprüfung besteht im Wesentlichen aus mehreren Einzelprüfungen:

  • Vollständigkeitsprüfung
  • Funktionsprüfung
  • Funktionsmessungen

Bei einer Vollständigkeitsprüfung wird kontrolliert, ob die RLT-Anlage vollständig eingebaut und alle Anforderungen aus dem Vertrag, Verordnungen, Normen, Richtlinien und technischen Regeln erfüllt werden.

Durch die Funktionsprüfungen werden die Betriebsfähigkeit der RLT-Anlage und die Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen nachgewiesen. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob die einzelnen Bauelemente der RLT-Anlage wie Luftfilter, Ventilatoren, Lufterhitzer, Luftkühler, Luftbefeuchter, Regelorgane etc. ordnungsgemäß eingebaut und wirksam sind.

Durch die Funktionsmessungen wird festgestellt, ob die RLT-Anlage die vereinbarten Bedingungen erfüllt und die Sollwerte, z. B. Luftvolumenstrom, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit erreicht.

Bestandteil der Abnahmeprüfung ist auch die Hygiene-Erstinspektion gemäß der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1. Diese Hygiene-Erstinspektion darf nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens die Fachkunde gemäß VDI 6022 Kategorie A besitzen.

Für die Durchführung der Abnahmeprüfung haben sich Checklisten bewährt. Unter www.bgetem.de stehen für die Vollständigkeitsprüfung, Funktionsprüfungen und Funktionsmessungen Musterchecklisten zur Verfügung. Die Musterchecklisten sind in Anlehnung an die DIN EN 12599, an die VDI 6022 Blatt 1 sowie an das VDMA Einheitsblatt 24186-1 erstellt. Für die zu prüfende RLT-Anlage müssen diese Musterchecklisten ggf. angepasst werden.

 

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