Qualifizierte Keimzahlbestimmung durch Labore
Geeignete Laboratorien lassen sich über die Datenbank des IFA (Institut für Arbeitsschutz der DGUV; www.dguv.de) im Internet recherchieren. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass eine Akkreditierung und/oder ein Qualitätsmanagement (gemäß DIN EN ISO/IEC 17025/GLP) vorliegt. Gute Recherchemöglichkeiten hinsichtlich des benötigten Leistungsspektrums bietet darüber hinaus der VUP (Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien: www.vup.de). Dies gilt auch für Abklatschproben gemäß VDI 6022.
Wichtig ist, dass der Auftraggeber die Aufgabenstellung mit dem Labor genau bespricht. Hierzu gehören der Anlass der Untersuchung, die Orte, an denen beprobt werden soll, die Anzahl der Proben, Zeitpunkt, Dauer und Häufigkeit der Messungen und welche Fragen durch die Probenahme beantwortet werden können. Außerdem sollte der Auftraggeber sich ggf. die Wahl der eingesetzten Verfahren erläutern lassen.
Bei Luftkeimmessungen sollte sich das beauftragte Labor an den standardisierten Methoden der TRBA 405 orientieren. Für Materialproben gibt es derzeit keine einheitlichen Prüfvorschriften. In allen Fällen sollte der Auftraggeber überprüfen, ob schon Vergleichsmessungen zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt und welche Rahmenbedingungen (Nährböden, Bebrütung etc.) vorgegeben wurden.
Falls spezielle Informationen über Arten und Gattungen von Mikroorganismen im Prüfbericht enthalten sind, sollten diese bei der Bewertung der Ergebnisse bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Bei der abschließenden Bewertung der Ergebnisse, vor allem wenn Krankheitserreger nachgewiesen wurden, empfiehlt es sich, einen Fachmann hinzuzuziehen.
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