Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Betrieb von Einrichtungen zur Luftbefeuchtung - eine Einführung

Beim Betrieb von Luftbefeuchtungseinrichtungen muss sichergestellt sein, dass von diesen keine Gesundheitsgefährdung für die Beschäftigten ausgeht. So dürfen durch die Befeuchtung keine Hefen, Pilze oder Bakterien in die Atemluft ausgetragen werden.

Schon bei Planung und Installation entscheidet sich, ob später ein hygienisch einwandfreier Betrieb der Anlage möglich ist. Daher sind hier eine Reihe von Maßgaben zu erfüllen:

  • Die einschlägigen Normen, Richtlinien und Gesetze sind zu berücksichtigen.
  • Die Planung und Installation einer RLT-Anlage erfordert Fachwissen. Nutzen Sie daher die Erfahrungen von Experten bei der Konzeption einer RLT-Anlage, damit bauliche Mängel (z. B. feuchte oder unzugängliche Stellen) vermieden werden.
  • Die Experten sollten die o. a. Normen, Richtlinien und Gesetze kennen. Vor Auftragsvergabe sollten Sie sich Referenzanlagen in Betrieben mit vergleichbaren Produktionsbedingungen (eingesetzte Materialien, Verfahren, Maschinendichte, Personendichte etc.) zeigen lassen.
  • Die Anlage muss so konzipiert sein, dass auch bei einem längeren Anlagenstillstand keine Verkeimung entstehen kann.
  • Vereinbaren Sie vertraglich eine Abnahme- und Funktionsprüfung nach Installation der Anlage (siehe auch Checklisten in Kapitel Betrieb - Instandhaltung)
  • Sofern für einzelne Komponenten der Anlage eine Bauart-Prüfung vorliegt (z. B. DGUV Test geprüfte Luftbefeuchter; siehe auch Kapitel "Prüfung und Zertifizierung" ), lassen Sie sich die jeweilige Prüfbescheinigung zeigen.

 

Wartung und Reinigung einer zentralen Luftbefeuchtungseinricchtung

Wartung und Reinigung einer dezentralen Luftbefeuchtungseinrichtung



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Um einen hygienisch einwandfreien Betrieb der Anlage sicherzustellen, sind beim Betreiben folgende Punkte zu beachten:

  • Gründliche und regelmäßige Inspektion, Reinigung und Instandsetzung der Anlagen gemäß VDI 6022 durch entsprechend qualifiziertes Personal.
  • Die Richtwerte von max. 1.000 KBE/ml im Befeuchterwasser bei einer zentralen Befeuchtung, 150 KBE/ml bei einer dezentralen Befeuchtung, sind einzuhalten. Es dürfen nicht mehr als 1 KBE/ml Legionellen oder Pseudomonaden vorhanden sein. Je nach gefundener Anzahl an KBE sind unterschiedliche Maßnahmen zu treffen.
  • Es sollten möglichst keine Desinfektionsmittel zur Reinigung verwendet werden. Andernfalls ist beim Betrieb der Anlage sicherzustellen, dass keine Desinfektionsmittel in die Arbeitsräume ausgetragen werden können.
  • Bestellung eines Hygienebeauftragten durch den Betreiber. Der Hygienebeauftragte muss gemäß VDI 6022 Kategorie B oder A oder RLQ geschult sein.
  • Nachweis der durchgeführten Instandhaltungsarbeiten  durch ein Wartungsbuch.

 

Themen