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TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe)

Staatliches Regelwerk zur Umsetzung der Biostoffverordnung u. a.:

TRBA 400 - Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

TRBA 405 - Anwendung von Messerverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe

TRBA 460 - Einstufung von Pilzen in Risiko-Gruppen

TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen