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Wasser und seine Inhaltsstoffe

Das Befeuchterwasser muss aus hygienischer Sicht mindestens den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) entsprechen. Diese Verordnung besagt u. a., dass das Wasser den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen muss.

In Trink- oder Leitungswasser ist eine Reihe anorganischer Salze und organischer Verbindungen gelöst. Diese Wasserinhaltsstoffe sind normalerweise mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Wird das Trinkwasser jedoch eingedampft, werden die darin gelösten Salze als Rückstand sichtbar.

Da in größeren Städten und Gemeinden das Trinkwasser aus verschiedenen Bezugsquellen über Verbundsysteme zu den Anwendern gelangt, schwankt die Wasserqualität oft sehr stark.

Die Verwendung von unbehandeltem Trinkwasser zur Luftbefeuchtung in raumlufttechnischen Anlagen oder zur direkten Raumluftbefeuchtung durch z. B. Düsenbefeuchtungssysteme hat daher häufig Rückstände zur Folge. Diese Rückstände bestehen hauptsächlich aus Kalk. Neben einer Staubbildung im Raum hat dies auch Auswirkungen auf die Funktion der Luftbefeuchtungsanlage selbst, denn diese Rückstände bilden Beläge im Inneren der Anlage, die die Funktion beeinträchtigen und die zu einer Minderleistung bis hin zum totalen Ausfall der Anlage führen können.

Daher empfiehlt es sich, durch die Wahl einer geeigneten Wasseraufbereitungstechnik anwendungsspezifisch die notwendige bzw. geforderte Wasserqualität herbeizuführen.

Beurteilung der Wasserqualität

Zur Beurteilung der Wasserqualität für Luftbefeuchtungsanlagen ist die Gesamthärte ein wichtiger Parameter. Nach dem deutschen Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) wird entsprechend der Härte das Wasser in verschiedene Bereiche eingeteilt. Die Gesamthärte beinhaltet die Summe aller gelösten Calcium- und Magnesiumsalze und wird in Karbonat- und Nichtkarbonathärte unterteilt.

Bei der Karbonathärte liegen die Erdalkalien als Hydrogenkarbonate im Wasser vor. Die als Sulfat, z. B. gelöster Gips, Chlorid oder Nitrat, verbleibenden Anteile des Calciums und Magnesiums bezeichnet man als Nichtkarbonathärte. Alle übrigen gelösten Salze, die sog. Nichthärtebildner (z. B. Streusalz (Natriumchlorid) und Düngemittel), werden mit der Gesamthärte unter dem Oberbegriff "Gesamt-Salzgehalt" geführt.

In der Praxis kommt der Karbonathärte die größere Bedeutung zu, da sie schon bei relativ niedrigen Wassertemperaturen von der gelösten in die unlösliche Form übergeht. Man nennt diesen Vorgang "Ausfall"; die Karbonathärte wird zu Wasserstein.

 

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