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Betriebsanweisung und Unterweisung

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung. Sie enthält alle für die Beschäftigten wichtigen Hinweise zu Gefahren, persönlichen Schutzmaßnahmen, zum Hygieneplan und zur Ersten Hilfe sowie die Ansprechpartner.

Die Betriebsanweisung kann für chemische und biologische Arbeitsstoffe gemeinsam erstellt werden. Sie muss für alle Beschäftigten zugänglich sein.

Anhand der Betriebsanweisung führt der Arbeitgeber die Unterweisung durch. Dabei werden die Inhalte der Betriebsanweisung nochmals mündlich dargestellt.

Auf der Webseite der BG ETEM sind Muserbetriebsanweisungen für verschiedene Tätigkeiten an RLT-Anlagen/Luftbefeuchtern erarbeitet worden.

Darüber hinaus ist im Rahmen der Unterweisung eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung ggf. unter Beteiligung des Betriebsarztes durchzuführen. Für die Beschäftigten ist in der Regel die Information darüber wichtig, dass es ein individuelles Risiko für Infektionen gibt, das einerseits durch Vorerkrankungen und Medikamente erhöht, andererseits durch persönliche Schutzausrüstung und das Einhalten von Hygieneregeln reduziert werden kann. Wenn aufgrund der getroffenen Schutzmaßnahmen eine Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist, muss dem Arbeitnehmer eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden.

 

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