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Gefährdungsbeurteilung

Laut Arbeitsschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln vor der Aufnahme der Arbeit durchgeführt werden.

Das Ziel der Beurteilung, der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen, besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Die Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.

Zur Dokumentation gehört:

  • Liste der Tätigkeiten, bei denen Wartungspersonal in Kontakt mit Keimen kommt.
  • Informationen zu den vorkommenden Mikroorganismen in Klimaanlagen (vgl. Tabelle 2), ergänzt durch eigene Messergebnisse.
  • Informationen zum Hygieneplan (dies können z. B. Wartungspläne nach VDI 6022 sein).
  • Sicherheitsdatenblätter und Informationen zu den eingesetzten Entkeimungsverfahren einschließlich der Dokumentation der Ersatzstoffsuche.
  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Auswahl der Schutzmaßnahmen.
  • Dokumentation der Unterweisung und ggf. des Angebots der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Datum und Unterschrift.

Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre, bei Hinweisen auf eine erhöhte Gefährdung, beispielsweise bei Überschreitung von Richtwerten, umgehend überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Tabelle 2: Beispiele für nachgewiesene Mikroorganismen in Luftbefeuchtern und RLT-Anlagen

BakterienSchimmelpilze/Hefen
In Wasserproben von Luftbefeuchtern häufig

Bacillus spec.
Flavobakterien
Pseudomonas spec.
Aerobe Sporenbildner

In Wasserproben von Luftbefeuchtern nur selten
oder mit geringen Keimzahlen
Escherichia hermanii (RG 2)
Pseudomonas acidovorans (RG 1; +)
Pseudomonas aeruginosa (RG 2)
Enterobacter amnigenus (RG 2)
Acremonium spec.
Alternaria spec.
Aspergillus spec.
Cladosporium spec.
Fusarium spec.
Penicillium spec.
In Abklatsch­ und Abstrichproben von
Umlaufsprühbefeuchtern
(Wände der Wäscherkammer, Ausblasfilter etc.) häufig
Bacillus spec. (RG 1; +)
Mikrococcus luteus (RG 1)
Aerobe Sporenbildner
Staphylococcen koagulasenegativ
Aspergillus niger
Aureobasidium pullulans (RG 1)
Fusarium spec.
Mucor spec.
Penicillium spec.
Trichoderma spec.
In Abklatsch­ und Abstrichproben von
Umlaufsprühbefeuchtern
(Wände der Wäscherkammer, Ausblasfilter etc.)
nur selten oder mit geringen Keimzahlen
Staphylococcus auricularis (RG 1)
Staphylococcus epidermis (RG 2)
Enterobacter amnigenus (RG 2)
Escherichia hermanii (RG 2)
Aspergillus fumigatus (RG2; A)
In Luftproben aus RLT-Anlagen häufig Clostridium spec. Alternaria spec.
Aspergillus spec.
Aspergillus fumigatus (RG 2; A)
Aspergillus niger (RG 1; +)
Aureobasidium pullulans (RG 1)
Cladosporium spec.
Fusarium spec.
Monilia spec.
Mucor spec.
Penicillium spec.
Trichoderma spec.
In Luftproben aus RLT-Kanälen nur selten oder
mit geringen Keimzahlen
Acremonium spec.
Geotrichum spec.
Neurospora crassa (RG 1)
Scopulariopsis spec.

RG    =    Risikogruppe (vgl. TRBA 460 bzw. BGI 634 und TRBA 466 bzw. BGI 633)
+    =    In Einzelfällen überwiegend bei erheblich abwehrgeschwächten Menschen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet
A    =    mögliche allergene Wirkung (vgl. Anhang III der EG-Richtlinie 2000/54/EG)

Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung sind beispielsweise:

  • Der begründete Verdacht, dass ein Luftbefeuchter durch Legionellen kontaminiert ist.
  • Nachweis einer Legionellenkontamination (größer al 100 KBE/100 ml).
  • Eine erhöhte Kontamination durch Schimmelpilze oder Hefen im Befeuchterwasser (Überwachsen von Dip-Slides).
  • Mehrfache Überschreitung der Richtwerte für die Gesamtkoloniezahl von 1.000 KBE/ml bei indirekter Luftbefeuchtung bzw. 100 KBE/ml bei direkter Luftbefeuchtung.
  • oder andere mikrobiellen Beläge auf luftberührenden Flächen einer RLT-Anlage.

In jedem Fall muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden, wenn es Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Mitarbeitern gibt. In diesen Fällen sollten umgehend mikrobiologische Untersuchungen der Luft und/oder des Befeuchterwassers erfolgen. Anhand der Ergebnisse kann über weitere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise den verstärkten Einsatz von Entkeimungsverfahren, entschieden werden.