DGUV Informationen
Sie stellen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten bzw. Zielgruppen vor, die die praktische Anwendung von Regelungen zu bestimmten Gebieten erleichtern sollen. Beispiele für DGUV-Informationen, die in Zusammenhang mit der Wartung und dem Betrieb von Luftbefeuchtern und RLT-Anlagen relevant sein können, sind in der folgenden Tabelle abgebildet:
BGI | Titel |
---|---|
DGUV Information 250-450 (früher BGI/GUV-I 504-42) |
Handlungsanleitung für die arbeitsmediznische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" |
DGUV Information 250-428 (früher BGI/GUV-I 504-26) |
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G26 "Atemschutzgeräte" |
DGUV Information 201-009 (früher BGI 659) |
Gebäudereinigungsarbeiten |
DGUV Information 213-016 (früher BGI/GUV-I 853) |
Betriebsanweisung nach der Biostoffverordnung |
DGUV Information 203-086 |
Chlorung von Trinkwasser |
DGUV Information 2013-016 (früher BGI 853) Betriebsanweisung nach der Biostoffverordnung
Zu Art und Umfang von Betriebsanweisungen nach der BioStoffV gibt diese DGUV Information folgende Hinweise (in Auszügen):
Der Arbeitsbereich und die Tätigkeit, für welche die Betriebsanweisung gilt, müssen in der Überschrift oder im darauf folgenden Abschnitt deutlich werden. Als Gliederung hat sich folgender Aufbau bewährt:
- Gefahren für Mensch (und Umwelt)
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Erste Hilfe
- Sachgerechte Entsorgung
Betriebsanweisungen sollten innerhalb eines Betriebes grafisch einheitlich gestaltet sein (Wiedererkennungseffekt). Eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung sollte nicht länger als 1 bis 2 DIN A4-Seiten sein. Für die farbliche Gestaltung gibt es keine Vorgabe (Grün wird vorgeschlagen). Allerdings sollten betriebliche Konventionen, z. B. orange-roter Rahmen für die Gefahrstoff-Betriebsanweisungen oder blauer Rahmen für Betriebsanweisungen für den Betrieb von Maschinen, berücksichtigt werden.
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