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DGUV Informationen

Die DGUV Informationen enthalten ergänzende Handlungshilfen für alle Mitarbeiter, die mit der praktischen Umsetzung von Arbeitsschutzregeln vor Ort befasst sind.

Sie stellen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten bzw. Zielgruppen vor, die die praktische Anwendung von Regelungen zu bestimmten Gebieten erleichtern sollen. Beispiele für DGUV-Informationen, die in Zusammenhang mit der Wartung und dem Betrieb von Luftbefeuchtern und RLT-Anlagen relevant sein können, sind in der folgenden Tabelle abgebildet:

BGITitel
DGUV Information
250-450 (früher BGI/GUV-I 504-42)
Handlungsanleitung für die arbeitsmediznische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung"
DGUV Information
250-428 (früher BGI/GUV-I 504-26)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G26 "Atemschutzgeräte"
DGUV Information
201-009 (früher BGI 659)
Gebäudereinigungsarbeiten
DGUV Information
213-016 (früher BGI/GUV-I 853)
Betriebsanweisung nach der Biostoffverordnung

DGUV  Information 2013-016 (früher BGI 853) Betriebsanweisung nach der Biostoffverordnung

Zu Art und Umfang von Betriebsanweisungen nach der BioStoffV gibt diese DGUV Information folgende Hinweise (in Auszügen):
Der Arbeitsbereich und die Tätigkeit, für welche die Betriebsanweisung gilt, müssen in der Überschrift oder im darauf folgenden Abschnitt deutlich werden. Als Gliederung hat sich folgender Aufbau bewährt:

  • Gefahren für Mensch (und Umwelt)
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall
  • Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Betriebsanweisungen sollten innerhalb eines Betriebes grafisch einheitlich gestaltet sein (Wiedererkennungseffekt). Eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung sollte nicht länger als 1 bis 2 DIN A4-Seiten sein. Für die farbliche Gestaltung gibt es keine Vorgabe (Grün wird vorgeschlagen). Allerdings sollten betriebliche Konventionen, z. B. orange-roter Rahmen für die Gefahrstoff-Betriebsanweisungen oder blauer Rahmen für Betriebsanweisungen für den Betrieb von Maschinen, berücksichtigt werden.

 

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