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Prüfbescheinigung nach VDI 6022 Blatt 1

Im Gegensatz zu Baumusterprüfungen einzelner Komponenten einer RLT-Anlage wird im Rahmen dieser Prüfbescheinigung grundsätzlich die fertig installierte Gesamtanlage begutachtet.

Für eine Hygiene-Erstinspektion, die von einem VDI-geprüften Fachingenieur RLQ durchgeführt wurde, kann eine Prüfbescheinigung beantragt werden. Mit der Ausstellung der Prüfbescheinigung und der entsprechenden Kennzeichnung der RLT-Anlage als
„durch einen VDI-geprüften Fachingenieur RLQ nach VDI 6022 Blatt 1 geprüfte RLT-Anlage“ entstehen eine höhere Betreibersicherheit und eine Transparenz gegenüber dem Nutzer der Räume und der Gebäude. Die Prüfbescheinigung nach dieser Richtlinie ist ein wichtiges und geeignetes Kriterium zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden. Die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Prüfbescheinigung nach VDI 6022 für die RLT-Anlage sind:

  • Vorlage der schriftlichen Bestätigungen des Planers und Herstellers der RLT-Anlage bzw. ihrer Komponenten auf Erfüllung aller Anforderungen aus VDI 6022 Blatt 1, Tabelle 5.
  • Qualifikation des Prüfers nach VDI 6022 Blatt 4 Kategorie RLQ.
  • mängelfrei bestandene Hygiene-Erstinspektion gemäß Tabelle 7 der VDI 6022 Blatt 1 inklusive einer Plausibilitätsprüfung der oben genannten Bestätigungen.

Eine Prüfung nach VDI 6022 Blatt 1 berücksichtigt nicht alle Gefährdungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vom Betreiber zu betrachten sind. Sie beinhaltet auch nicht alle Prüfungsanforderungen, die im Rahmen einer GS-Prüfung, z. B. einzelner Komponenten, untersucht werden. Insofern ist die hier beschriebene Prüfbescheinigung als eine sinnvolle und wichtige  Ergänzung anderer Prüfungen, wie z. B. einer GS-Prüfung, oder einer Prüfung "Optimierte Luftbefeuchtung", anzusehen.

 

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