Gefährdungsbeurteilung
Laut Arbeitsschutzgesetz muss eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln vor der Aufnahme der Arbeit durchgeführt werden. Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.