Für welche Tätigkeiten müssen Betriebsanweisungen erstellt werden.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erstellt der Arbeitgeber eine Betriebsanweisung. Die Betriebsanweisung enthält alle für die Beschäftigten wichtigen Hinweise u. a. zu Gefahren, persönlichen Schutzmaßnahmen, zur Ersten Hilfe sowie die Ansprechpartner.