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Ist die irreversible Zerstörung der Vermehrungs- und Infektionsfähigkeit der biologischen Arbeitsstoffe.
Beim Umgang mit Dip-Slides handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit im Sinne der Biostoffverordnung. Die Forderungen der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" sind einzuhalten.