EU-Richtlinie: 90/679/EWG
Richtlinie 90/679/EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit: diese EU-Richtlinie wird durch die Biostoffverordnung in Deutschland umgesetzt.