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DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Die Grundsätze gelten als allgemein anerkannte Regeln der Arbeitsmedizin

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Mittel, die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen. Darüber hinaus erleichtert sie im Falle eines späteren Berufskrankheitenverfahrens die Beweissicherung. Die DGUV Grundsätze richten sich in erster Linie an Arbeitsmediziner und Betriebsärzte.

Einige DGUV Grundsätze, die im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten an RLT-Anlagen und Luftbefeuchtungseinheiten zur Anwendung kommen, sind unten aufgeführt:

G 42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung - spezieller Teil Legionellose

Die spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung zur Legionellose wird bei Infektionsverdacht durchgeführt. Sie beinhaltet einen Antikörpernachweis und eine Verlaufskontrolle über 3 - 4 Wochen. Bei direktem oder indirektem Erregernachweis (akute Infektion), besteht namentliche Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz.

G 23 - Obstruktive Atemwegserkrankungen

Dieser Grundsatz enthält allgemein gehaltene Hinweise für die Untersuchung bei Verdacht auf Vorliegen einer Exogenallergischen Alveolitis.

G 26 - Atemschutzgeräte

Der Grundsatz gibt Empfehlungen für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung, ob bei Personen gesundheitliche Bedenken gegen das Tragen von Atemschutzgeräten bestehen.

 

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