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EU-Richtlinien und -Verordnungen

EU-Richtlinien müssen durch die Mitgliedsstaaten der EU in einer vorgegebenen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dies geschieht im deutschen Recht durch ein Gesetz oder eine Verordnung. Im Gegensatz dazu müssen EU-Verordnungen nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sie sind direkt und unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig.

A) Wichtige EU-Richtlinien Maschinensicherheit

Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei.

Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie in nationales Recht ist in Deutschland durch die Maschinenverordnung (9. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetzt (ProdSG) erfolgt.

EG-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Diese Richtlinie dient der Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt.

Die Niederspannungsrichtlinie dient dem Zweck, ein hohes Schutzniveau von elektrischen Geräten bezüglich Gesundheit und Sicherheit von Menschen zu gewährleisten.

EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374/EWG

Diese Richtlinie legt den Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung der europäischen Hersteller fest.

Wenn ein Verbraucher durch ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden erleidet, so haftet der Hersteller unter Umständen ohne eigene Fahrlässigkeit bzw. ohne eigenes Verschulden.

B) Wichtige EU-Vorschriften Gefahrstoffe

REACH-Verordnung - (EG) Nr. 1907/2006

Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Seit dem 1. Juni 2007 ist dieses neue europaweit geltende Chemikalienrecht in Kraft getreten, die Verordnung hat das bisherige Anmeldeverfahren für neue Stoffe nach dem Chemikaliengesetz und das Altstoffverfahren nach der EU-Altstoffverordnung abgelöst.

Schwerpunkte der Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen.

CLP-Verordnung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) genannt, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.

Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten.

Biozid-Verordnung - EU-Verordnung 528/2012

Diese Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.

Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten.

Alle Biozidprodukte müssen vor dem Inverkehrbringen zugelassen werden, und die in den Biozidprodukten enthaltenen Wirkstoffe müssen vorab genehmigt worden sein.

 

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