Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Zusammenfassung zur Anwendung von Dip-Slides

Beim Umgang mit Dip-Slides handelt es sich um eine nicht gezielte Tätigkeit im Sinne der Biostoffverordnung. Die Forderungen der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" sind einzuhalten.

Gebrauchte (bebrütete) Eintauchobjektträger müssen thermisch entsorgt werden, entweder durch Einsatz feuchter Hitze zur Sterilisation (Autoklav bzw. Dampfdrucktopf) oder durch Verbrennung. Eine Inaktivierung der Objektträger in Desinfektionsmittellösungen ist nicht ausreichend und wird aus toxikologischen und hygienischen Gründen abgelehnt.

Der Einsatz von Dip-Slides mit nicht-selektiven Nährmedien zur Bestimmung der Koloniezahl aus wässrigen Medien (z. B. Befeuchterwasser) stellt keinen Umgang mit Krankheitserregern im Sinne des Infektionsschutzgesetzes dar. Eine diesbezügliche Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht liegt somit nicht vor.

Zusammenfassende Hinweise

  • Nur Standardmedien zur Gesamtkoloniezahlbestimmung verwenden, keine Selektivmedien.
  • Bei bewährten Probeträgern bleiben, nicht wechseln
  • Haltbarkeit beachten, kühle Lagerung
  • Empfohlen: zwei oder mehr Parallelproben pro Probenahmeort
  • Nährböden niemals berühren!
  • Kultivierung nur im Brutschrank (Bakterien bei 30 °C)
  • Ggf. gekühlter Transport/Aufbewahrung maximal 24 h vor der Bebrütung
  • Tägliche Ablesekontrolle während der Bebrütungszeit, z. B. durch Fotodokumentation
  • Sachgerechte Entsorgung

 

Themen