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Technische und hygienische Wartung

Um ein angestrebtes Raumklima mithilfe einer RLT-Anlage dauerhaft sicherzustellen, sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.

1. Technische Wartung

Die technische Wartung umfasst in der Regel eine Inspektion mit Zustands- und Funktionsprüfung sowie Funktionsmessung. Hierzu gehören u. a.:

  • Prüfung des äußeren mechanischen Zustands.
  • Prüfung der Funktion und der technischen Daten durch Messen und Vergleichen mit den vorgegebenen Soll-Werten.
  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit (auch einzelner Komponenten der RLT-Anlage), der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit.
  • Festlegung notwendiger Instandhaltungsarbeiten. 

Für die Durchführung der regelmäßig erforderlichen Wartungstätigkeiten bietet das Einheitsblatt 24186-1 "Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden, Teil 1: Lufttechnische Geräte und Anlagen" des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA) eine gute Grundlage. Darin sind die notwendigen Tätigkeiten an Baugruppen und -elementen beschrieben. Es wird empfohlen, die Wartung in Anlehnung an das VDMA-Einheitsblatt vorzunehmen. Welche Tätigkeiten im Einzelnen erforderlich sind, hängt von der zu wartenden RLT-Anlage ab.

2. Hygienische Wartung

a) Hygieneinspektion

Hygieneinspektionen sind bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung maximal im Abstand von zwei Jahren, bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung maximal im Abstand von drei Jahren durch geschultes Fachpersonal durchzuführen. Das Fachpersonal muss eine Qualifikation gemäß VDI 6022 Blatt 4, Kategorie A nachweisen. Die Hygieneinspektionen beinhalten u. a.

  • Ausführliche Begehung und Sichtprüfung der RLT-Zentrale und der von ihr versorgten Räume unter Hinzuziehung des zuständigen Betriebsarztes sowie gegebenenfalls der Personalvertretung hinsichtlich offensichtlich auftretender Mängel.
  • Messung physikalischer Klimaparameter (u. a. Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit) an repräsentativen Stellen der RLT-Anlage und in Räumen.
  • Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes und Kontrolle der Konzentration von Legionellen im Umlaufwasser von Befeuchtungsanlagen.
  • mikrobiologische Luftproben in der Zuluft an exemplarischen Zuluftöffnungen (Luftkeimmessung)
  • zusätzliche mikrobiologische Untersuchungen (Abklatschproben etc.)
  • schriftliche Mitteilung der Untersuchungsergebnisse an den Betreiber sowie Empfehlungen von notwendigen und wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen bei Handlungsbedarf.
  • evtl. Festlegung eines Termins für Nachinspektion.

Oft bieten die Hersteller von RLT-Anlagen sowie von dezentralen Luftbefeuchtern Wartungsverträge an. Sie haben eigenes sachkundiges Personal, das außerdem mit den eigenen Anlagen besonders vertraut ist. Daher bietet es sich an, schon bei der Installation einer Neuanlage zu prüfen, ob und welcher Teil der Instandhaltung der Anlage extern vergeben werden kann.

b) Hygienekontrollen

Zusätzlich zu der umfassenden Hygieneinspektion müssen in regelmäßigen Abständen wartungsbegleitende Hygienekontrollen durchgeführt werden.

Durch diese regelmäßigen Hygienekontrollen, die gegebenenfalls Reinigungstätigkeiten sowie eine Entkeimung der wasserführenden und feuchten Anlagenteile umfasst, ist ein hygienisch unbedenklicher Betrieb der Luftbefeuchter durch den Betreiber sicherzustellen. Die Hygienekontrollen umfassen u. a.

  • die Sichtkontrolle des Anlage-Bereiches und
  • eine orientierende Überprüfung der Gesamtkeimzahl im Umlaufwasser von Befeuchtungsanlagen mittels DIP-Slides.

Die Kontrollintervalle für die verschiedenen Baugruppen der Anlage sind in einer Checkliste in der VDI 6022 vorgeschlagen. Handlungsbedarf besteht insbesondere dann, wenn bei der Hygienekontrolle:

  • das Befeuchterwasser eine Gesamtkeimzahl von mehr als 1.000 KBE/ml bei zentralen Luftbefeuchtern aufweist bzw. 100 KBE/ml bei dezentralen Luftbefeuchtern,
  • wiederholte Verkeimung des Befeuchterwassers oder ein sichtbarer Schimmelpilzbefall der Anlagenteile vorliegt oder
  • Legionellenbefall im Befeuchterwasser festgestellt wird.

Liegt ein kritischer Befund vor, ist schnellstmöglich eine Wartungsmaßnahme durchzuführen. Im Fall von wiederholt kritischen Befunden sollte weiteres Fachpersonal hinzugezogen und ein Plan für die Sanierung der Anlage erstellt werden.

3. Dokumentation der Instandhaltungsarbeiten

Der Arbeitgeber muss über eine aktuelle Dokumentation der RLT-Anlage verfügen, aus der die Instandhaltungsmaßnahmen wie Wartung und regelmäßige Prüfungen sowie deren Ergebnisse ersichtlich sind.

Die Instandhaltung von RLT-Anlagen, d. h. die Wartung, Inspektion und Instandsetzung, soll einen ordnungsgemäßen und hygienisch einwandfreien Betrieb sicherstellen. Der Anlagenbetreiber muss für die Instandhaltungstätigkeiten eine Betriebsanweisung erstellen. Hierin werden z. B. Ein- und Ausschaltzeiten festgelegt und der Einsatz von Desinfektionssystemen geregelt.

Wird die RLT-Anlage von einem externen Unternehmen betrieben, ist die Betriebsanweisung gemeinsam mit dem Nutzer zu erstellen. Des Weiteren muss ein Instandhaltungsplan aufgestellt werden. Es wird empfohlen, für den Instandhaltungsplan Checklisten in Anlehnung an das Einheitsblatt VDMA 24186-1 zu verwenden. Die regelmäßig durchgeführten Instandhaltungstätigkeiten können in den Checklisten dokumentiert werden.

Im Instandhaltungsplan ist auch die organisatorische Abwicklung der Instandhaltung festzulegen. Der Instandhaltungsplan sollte in Abstimmung mit dem Planer/Errichter der RLT-Anlage erstellt werden.

Die regelmäßigen Hygienekontrollen sind ebenfalls zu dokumentieren. Hierfür ist ebenfalls die Checkliste in Anlehnung an die Richtlinie VDI 6022 Blatt 1, Tabelle 8 hilfreich. 

 

Qualifiziertes Personal für Betrieb und Instandhaltung

Die dauerhafte Einhaltung der hygienischen Anforderungen und die Durchführung der hierfür notwendigen Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen setzen eine entsprechende Qualifikation des Personals voraus.

Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind beim Betreiben von RLT-Anlagen unerlässlich. Grundlage der Wartung und Reinigung von Luftbefeuchtungsanlagen sind die von den jeweiligen Herstellern vorgegebenen Wartungsanleitungen. Eigene Erfahrungen, die von den betrieblichen Gegebenheiten abhängen, müssen berücksichtigt werden. Die dauerhafte Einhaltung der hygienischen Anforderungen und die Durchführung der hierfür notwendigen Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen setzen eine entsprechende Qualifikation des Personals voraus.

Hygieneinspektion

Eine anerkannte und notwendige Qualifikation ist eine Hygieneschulung gemäß VDI 6022 Blatt 4. Für die Durchführung einer Erst- und Wiederholungsinspektion nach VDI 6022 ist für das technische Personal eine Hygieneschulung nach Kategorie A mit bestandener Abschlussprüfung notwendig.

Hygienekontrollen

Für die Durchführung von wartungsbegleitenden Hygienekontrollen ist eine Schulung nach Kategorie B (für RLT-Anlagen) bzw. Kategorie WKT (für dezentrale Luftbefeuchter) mit bestandener Abschlussprüfung ausreichend.

Schulung

Die BG ETEM führt als Schulungspartner des VDI solche Qualifizierungsschulungen durch. Der Betreiber einer Anlage muss jederzeit in der Lage sein, die Qualifikation seines Betreiberpersonals nachzuweisen oder durch Abschluss eines Vertrages mit einem Fachunternehmen dafür Sorge tragen, dass die Anlagen ordnungsgemäß betrieben und instandgehalten werden.

Wirksamkeitsüberprüfung der Instandhaltungsarbeiten 

a) Gesamtkeimzahlbestimmung in wasserführenden Anlagenteilen

Um den Erfolg der getroffenen Maßnahmen kontrollieren zu können, können Schnelltests eingesetzt werden, mit denen die Keimbelastung wasserführender Anlagenteile, wie z. B. des Befeuchterwassers, festgestellt werden kann.

Das Testsystem besteht aus zwei Eintauchnährböden (sog. "Dip-Slides" zur Bestimmung von Gesamtkeimzahl und Schimmelpilzen/Hefen), einem kleinen Brutschrank und einer Einrichtung zur Vernichtung der bewachsenen Keimtester sowie Gebrauchsanweisung und Zubehör. Die Ergebnisse werden anhand von Musterbildern beurteilt, wodurch eine Abschätzung der Keimbelastung des Befeuchterwassers in Kolonie bildende Einheiten/Milliliter (KBE/ml) möglich ist.

Damit kann entsprechend geschultes Personal auf einfache und kostengünstige Art eine Aussage über den Hygienestatus der Anlage ermitteln.

b) Luftkeimzahlbestimmung

Jeder Mensch kommt in seinem täglichen Leben dauernd und überall mit Keimen, d. h. Mikroorganismen und Viren, in Berührung, ohne dass er dadurch erkrankt. Gefährlich wird es erst, wenn zu viele krankheitserregende Keime vorhanden sind.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" fordert eine "gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge am Arbeitsplatz". Als Vergleichswert bietet sich die Zahl der Keime in sauberer Außenluft bzw. unbelasteten Innenräumen an: Diese - überall vorhandene - tolerierbare Keimbelastung beträgt ca. 100 bis 500 Keime pro m³ Luft, die jahreszeitlich stark schwanken kann. Daher muss bei einer Luftkeimzahlbestimmung immer auch die Außenluft als Referenzwert mit Hilfe von Luftkeimsammlern bestimmt werden.

Messungen haben gezeigt, dass sich bei "normalen Betriebsbedingungen" und ausreichender Wartung weniger als 1.000 Keime pro m³ in der Luft befinden. Um möglichst aussagekräftig festzustellen, inwiefern
die Forderungen nach einer gesundheitlich zuträglichen Zuluftqualität erfüllt sind, sind im Rahmen einer Hygieneinspektion entsprechende Messungen in der Zuluft an exemplarischen Zuluftöffnungen erforderlich.

Nach der Ermittlung des Ist-Zustandes sind die weiteren Maßnahmen, wie Umrüstung, Verbesserung und Reinigung, im Betrieb festzulegen. Neben der Betriebsleitung und den mit der Wartung beauftragten Mitarbeitern sollten auch die Sicherheitsbeauftragten, in größeren Betrieben auch die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt einbezogen werden.

 

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