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Indirekte Luftbefeuchtung in Raumlufttechnischen Anlagen

Im Gegensatz zur freien Lüftung ermöglichen Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) eine dauerhaft kontrollierte Lüftung.

Der Vorteil von RLT-Anlagen besteht darin, dass die Außenluft in der Lüftungszentrale entsprechend dem gewünschten Raumklima behandelt werden kann, bevor sie in den Arbeitsraum strömt. Im Arbeitsraum kann so ein behagliches Raumklima und eine gesundheitlich zuträgliche Raumluftqualität sichergestellt werden. Zur Behandlung der Außenluft sind je nach Anforderung an das Raumklima in der Lüftungszentrale Luftfilter, Lufterhitzer, Luftkühler und Luftbefeuchter erforderlich.

RLT-Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) erfüllen. Deshalb sind bei der Planung die Grundlagen und die Anforderungen der Technischen Regeln, Normen und Richtlinien für Lüftungs- und Klimaanlagen zu berücksichtigen.

Bereits bei der Planung ist darauf zu achten, dass die Instandhaltung (Reinigung, Wartung etc.) der RLT-Anlage gefahrlos und sicher durchgeführt werden kann. Es wird empfohlen, Fachfirmen zu beauftragen, die sich im einschlägigen Regelwerk wie DIN Normen (z. B. DIN EN 13779, 12599), VDI Richtlinien (z. B. VDI 6022), DGUV Regeln (z. B. DGUV Regel 109-002) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR A3.5 und A3.6) auskennen. Anlagen, die unzureichend instandgehalten werden, können sich ungünstig auf das Raumklima und die Luftqualität im Arbeitsraum auswirken.

RLT-Anlagen werden nach der Luftbehandlung und/oder der Lüftungsfunktion eingeteilt.

RLT-Anlagen mit Lüftungsfunktion sind so aufgebaut, dass Außenluft angesaugt, in der Lüftungszentrale aufbereitet und als Zuluft dem Raum zugeführt wird. Bei Anlagen ohne Lüftungsfunktion erfolgt die Aufbereitung der Luft ohne Ansaugung der Außenluft. Andererseits werden RLT-Anlagen nach der Anzahl möglicher Luftbehandlungsfunktionen wie Heizen, Kühlen, Befeuchten oder Entfeuchten klassifiziert.