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Prüfung und Zertifizierung

Von akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstellen geprüfte Luftbefeuchtungsgeräte bieten die Gewissheit, dass diese den aktuellen europäischen Sicherheits- und Hygieneanforderungen entsprechen.

Einwandfreier Betrieb von Luftbefeuchtungsanlagen

Für den einwandfreien Betrieb und die Instandhaltung von Luftbefeuchtungsanlagen ist gemäß Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung der Betreiber zuständig. Einen entscheidenden Beitrag für den sicheren Betrieb leisten eine entsprechende Planung und Konstruktion sowie eine sachgerechte Installation dieser Anlagen.

Hersteller von Luftbefeuchtungsanlagen sind in der Pflicht, diese nach dem Stand der Technik so zu planen und auszuführen, dass ein sicherer Betrieb dieser Anlagen ermöglicht wird. Nur eine sachgerechte Planung und Ausführung, unter anderem durch die Auswahl geeigneter Materialien, ermöglichen es dem Anwender, Wartungs- und Reinigungsarbeiten problemlos und sachgemäß durchzuführen. Konzeptionelle Fehler bei der Planung und Ausführung einer Anlage durch den Hersteller führen zu technischen und hygienischen Schwachstellen, die der Anwender nach der Inbetriebnahme nur mit großem finanziellem Aufwand, wenn überhaupt, korrigieren kann.

In der Praxis ist es für den Betreiber oft sehr schwierig, sich mit den vielfältigen konstruktiven sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen auseinander zu setzen, die an den sicheren, einwandfreien Betrieb von Luftbefeuchtungsanlagen geknüpft sind. Eine gute Entscheidungshilfe bei der Investition in eine Luftbefeuchtungsanlage bieten daher von einer akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüfte Geräte. Bei derartig geprüften Befeuchtern kann der Betreiber sicher sein, dass diese den aktuellen gültigen europäischen Sicherheits- und Hygieneanforderungen entsprechen.

CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen

Beim Kauf eines Luftbefeuchters müssen Unternehmer darauf achten, dass die aktuellen Sicherheitsstandards erfüllt sind. Denn das ist leider nicht immer der Fall.

Primär ist der Hersteller für die Sicherheit des Luftbefeuchters verantwortlich. Aber der Käufer ist gleichermaßen in der gesetzlichen Pflicht, nur sichere Maschinen einzusetzen. Und in der Praxis sind es die Käufer, bei denen die Unfälle und Berufskrankheiten auftreten und die Anordnungen der Aufsichtbehörden greifen.

Mit der europäischen CE-Kennzeichnung des Luftbefeuchters muss die Sicherheit nicht ausreichend gewährleistet sein. Die CE-Kennzeichnung ist Pflicht und wird vom jeweiligen Hersteller in eigener Verantwortung angebracht. Sie ist also kein Prüfzeichen oder Qualitätszeichen, sondern lediglich eine Selbsterklärung des Herstellers. Die CE-Kennzeichnung bietet daher keine Garantie für einen sicheren Luftbefeuchter. Das zeigt auch die Erfahrung der Berufsgenossenschaft. So wurden nach einer Erhebung der Prüfstellen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2014 an rund 60 % aller untersuchten Geräte/Maschinen Mängel festgestellt.

Vorteile und Limitierung geprüfter und zertifizierter Geräte

Ein hohes Maß an Rechtssicherheit besteht bei Luftbefeuchtern mit gültigem Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen ("geprüfte Sicherheit") oder dem DGUV Test-Zeichen. Bei diesen Geräten hat die GS-Prüfstelle die Sicherheitsanforderungen bereits geklärt.

Mittlerweile existiert eine nahezu unüberschaubare Vielzahl von Prüfzeichen auf dem Markt. Käufer sollten daher darauf achten, dass die Prüfzeichen von einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle vergeben worden sind. Wichtig ist, dass sich der Käufer darüber informiert, was Bestandteil der Prüfung und Zertifizierung eines Prüfzeichens ist. Nicht jedes Prüfzeichen beinhaltet eine sicherheitstechnische und/oder hygienische Prüfung der Geräte.

Europäische Richtlinien verpflichten Hersteller und Importeure von Luftbefeuchtungsanlagen zur Einhaltung verschiedener Anforderungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Beispiele hierfür sind die EG-Maschinenrichtlinie, die EG-Niederspannungsrichtlinie und die EG-Produkthaftungsrichtlinie.

Einerseits kann die Nichteinhaltung dieser Anforderungen zu weitreichenden Konsequenzen führen, wie z. B. Produkthaftungsfällen oder nachträglichen Forderungen von Aufsichtsbehörden, andererseits setzt die Auslegung der Richtlinien und Normen umfangreiche Kompetenz und Erfahrungen voraus.

Vorteile/Limitierung einer Prüfung und Zertifizierung z. B. durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle Druck und Papierverarbeitung

für Käufer:

  • Die Prüfung durch eine unabhängige, notifizierte Prüfstelle gibt dem Käufer die Gewissheit, dass die Luftbefeuchtungsanlage sowie die erforderlichen technischen Unterlagen den geltenden europäischen Sicherheitsanforderungen genügen. Dies dokumentiert die Bescheinigung, die nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird.
  • Das Risiko von unter Umständen nachträglichen kostenintensiven Nachrüstungsforderungen von Aufsichtsbehörden aufgrund sicherheitstechnischer Defizite wird minimiert.
  • Limitierung: Für den sicheren Betrieb einer Luftbefeuchtungsanlage ist es unabhängig von der Qualität des Gerätes erforderlich, die Anlage sachgerecht nach den spezifischen Gegebenheiten vor Ort im Betrieb zu planen, zu installieren und zu warten.  

für Hersteller:

  • Der Hersteller erhält ein Zertifikat, das die Sicherheit seiner Maschine bescheinigt und im In- und Ausland eine hohe Akzeptanz besitzt.
  • Das Risiko von Produkthaftungsfällen oder nachträglichen Forderungen von Aufsichtsbehörden aufgrund sicherheitstechnischer Defizite wird minimiert.
  • Eine aufwändige Einarbeitung in das europäische Richtlinien- und Normenwerk entfällt.
  • Im Rahmen des Prüfverfahrens werden die Unterlagen zur technischen Dokumentation zusammengestellt. Sie ist eine Voraussetzung für die notwendige CE-Kennzeichnung der Luftbefeuchtungsanlage.
  • Limitierung: Das Zertifikat entbindet den Hersteller nicht von der Pflicht, die Anlage sachgerecht, entsprechend den Gegebenheiten vor Ort, zu planen und im Betrieb sachgerecht zu installieren.