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Inbetriebnahme - Abnahmeprüfung

Die Inbetriebnahme der Anlage sollte erst nach vollständig erfolgter Abnahmeprüfung und nach Abschluss aller anderen Gewerke im Gebäude erfolgen. Der Umfang der Abnahmeprüfung eingebauter RLT-Anlagen sollte bei der Planungsbeauftragung schriftlich vereinbart werden. Grundlage dafür ist die DIN EN 12599 "Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen".

Die Abnahmeprüfung besteht im Wesentlichen aus mehreren Einzelprüfungen, der Vollständigkeitsprüfung, der Funktionsprüfung und den Funktionsmessungen. Die Hygieneerstinspektion ist auch ein wichtiger Bestandteil der Abnahmeprüfung.

Vollständigkeitsprüfung

Bei einer Vollständigkeitsprüfung wird kontrolliert, ob die RLT-Anlage vollständig eingebaut und alle Anforderungen aus dem Vertrag, Normen, Richtlinien und technische Regeln erfüllt wurden.

Funktionsprüfungen

Durch die Funktionsprüfungen werden die Betriebsfähigkeit der RLT-Anlage und die Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen nachgewiesen. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob die einzelnen Bauelemente der Anlage wie Luftfilter, Ventilatoren, Luftbefeuchter, Regelorgane etc. ordnungsgemäß eingebaut und wirksam sind.

Funktionsmessungen

Mit Hilfe der Funktionsmessungen wird festgestellt, ob die RLT-Anlage die vereinbarten Bedingungen erfüllt und die Sollwerte z. B. Luftvolumenstrom, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit erreicht.

Hygieneerstinspektion

Die dabei durchzuführenden Inspektionstätigkeiten sind in der VDI 6022 Blatt 1 bzw. Blatt 6 beschrieben. Diese Hygieneinspektionen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens die Fachkunde gemäß VDI 6022 Kategorie A besitzen, empfehlenswert ist jedoch Kategorie RLQ.

Dokumentation

Lassen Sie sich spätestens bei der Abnahmeprüfung die Dokumentation vom Hersteller/Errichter übergeben und prüfen Sie deren Vollständigkeit. Hierzu gehören z. B. auch das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung sowie die Pläne der Anlage. Lassen Sie sich vom Hersteller die betrieblichen Tätigkeiten und die Wartungs- und Reinigungsarbeiten an der Anlage vorführen. Eine Einweisung in die Anlage sollte durch einen sachkundigen Mitarbeiter des Herstellers/Errichters erfolgen. Welche Angaben macht der Hersteller bezüglich den Zyklen der Wartungs- und Kontrolltätigkeiten? Werden von ihm Desinfektions- und Reinigungsmittel empfohlen? Erhalten Sie hierfür die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter? Auch wenn Sie keinen Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einer Fachfirma abgeschlossen haben, führen Sie unbedingt ein Betriebtagebuch mit Wartungsnachweisen.

Checklisten zur Abnahmeprüfung

Für die Durchführung der Abnahmeprüfung haben sich Checklisten bewährt. Die BG ETEM hat in Anlehnung an die DIN EN 12599, an die VDI 6022 Blatt 1 und 6 sowie an das VDMA Einheitsblatt 24186-1 Musterchecklisten für die Vollständigkeitsprüfung, für die Funktionsprüfung, für die Funktionsmessung und für die Hygieneerstinspektion erstellt. Diese Checklisten sind unter www.bgetem.de verfügbar. Sie müssen ggf. für die zu prüfende Anlage angepasst werden.

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