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Vermutungswirkung

Die technischen Regeln (z. B. TRGS, TRBS) konkretisieren die entsprechenden staatlichen Verordnungen und lösen die Vermutungswirkung aus. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Anwendung einer technischen Regel davon ausgehen kann, dass die Bestimmungen der entsprechenden Verordnung in diesen Punkten eingehalten werden.